Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schul- und Zweckverbände sowie kommunal verwaltete Stiftungen und Körperschaften im Landkreis unterliegen der Prüfung. Die Rechnungsprüfung ist Teil der öffentlichen Finanzkontrolle. Sie gliedert sich in zwei Teile, in die örtliche Prüfung (durch die Gemeinde selbst) und in die überörtliche Prüfung.
Größere Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern sowie die jeweils mitbetroffenen Verwaltungsgemeinschaften und Verbände sind dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zugewiesen, der dort die überörtliche Rechnungsprüfung übernimmt.
Die überörtliche Prüfung der kleineren Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schul- und Zweckverbänden erfolgt im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes.
