Begleitetes Fahren mit 17

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern. Ihr eigenes Können überschätzen sie oft - kritische Situationen unterschätzen sie. Deshalb ist das Risiko eines Unfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher. Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.

Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrung sammeln. Es gibt deshalb die Möglichkeit bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers, der in der Prüfungsbescheinigung genannt ist, ein Kraftfahrzeug der Klassen B/BE zu führen.   Das  „Begleitete Fahren mit 17“  sieht vor, dass 17-Jährige nach

entsprechender Ausbildung in einer Fahrschule        u n d

der bestandenen Führerscheinprüfung

1 Jahr lang in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers, der in der Prüfungsbescheinigung genannt ist, Auto fahren dürfen. Während dieser Zeit sammeln sie bereits Erfahrungen im Straßenverkehr, bevor sie mit 18 Jahren alleine fahren dürfen.

Die Grundidee dabei heißt: Mehr Praxis - mehr Beratung - mehr Erfahrung

Oder anders gesagt:

Weniger Risiko - weniger Gefahren - weniger Unfälle

Führerschein mit 17 - Auflagen:

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson/en fahren
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
  • Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister vorweisen
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland (Ausnahme Österreich) noch nicht selber fahren

Fahranfängerinnen und Fahranfänger:

  • Sie dürfen bis zu Ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren
  • Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind
  • Gurten Sie sich immer an
  • Fahren Sie defensiv und vorausschauend
  • Denken Sie daran, dass Sie ihre Fahrweise an das Wetter anpassen - Regen, Eis und Schnee, aber auch blendendes Sonnenlicht kann gefährlich sein
  • Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite
  • Nehmen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn Sie Auto fahren
  • Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann
  • Wenn Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für das begleitete Fahren mit 17 benutzt wird oder bitten Sie die Halterin oder den Halter dies zu tun

Die Beifahrerin oder der Beifahrer:

  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
  • Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist.
  • Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen
  • Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
  • Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein - Sie sind kein "Hilfsfahrlehrer"
  • Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
  • Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular (erhältlich bei der Fahrschule) - abzugeben über die Stadt/Gemeinde -Einwohnermeldeamt- Ihres Wohnsitzes
  • Biometrisches Lichtbild  (35x45mm)
  • Unterschriftenblatt
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Kopie des Personalausweises für jede Begleitperson
  • Kopie des Führerscheins für jede Begleitperson  

Fahrplan zum Führerschein
 

Ablauf

1. Ab 16 1/2 Jahren: Ausbildung in der Fahrschule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Führerscheinprüfung

 

3. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

 

4. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis

 

 

 

 

 

5. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt

Voraussetzungen / Auflagen

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklasen L, AM ) wie bisher, nur ein Jahr früher

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:

  • keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Begleitperson: eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte   Person(en)

  • das 30. Lebensjahr vollendet
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg

 

  • Zulassungsvoraussetzungen sind gegeben

 

  • Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung

 

 

 

  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzugführer
  • Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland (Ausnahme Österreich)
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
  • Weder Fahrer noch Begleiter dürfen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
     
  • Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt