Fahrgastbeförderung - Mietwagen

Zur Antragstellung gehen Sie bitte direkt zu Ihrer zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt).

Zur Beförderung von Fahrgästen in Mietwagen bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre. (Ausnahme Krankenkraftwagen 19 Jahre)

Hinweis: Nach einer Rechtsänderung ist für das Führen von Mietwagen mittlerweile auch dann ein Fahrgastbeförderungsschein erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E oder DE sind.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein. Sofern Sie nicht im Besitz eines EU- oder EWR-Führerscheins sind, muss parallel zum  Personenbeförderungsschein die Ausstellung eines "EU-Kartenführerscheins" beantragt werden. Hierzu ist zusätzlich die Vorlage eines biometrischen Passbildes notwendig
  • 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein  nachgewiesen werden,
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Dieses darf nicht älter als 3 Monate sein. Zuständig für die Beantragung des Führungszeugnisses ist die für Sie zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt)
  • Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt, einen Arzt für Arbeits- bzw. Betriebsmedizin oder einen Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Untersuchung des Leistungsvermögens durch einen Arzt für Arbeits- bzw. Betriebsmedizin oder einen Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (nur bei Ersterteilung bzw. Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr erforderlich)