Neuerteilung nach gerichtlichem / behördlichem Entzug

Zur Antragstellung gehen Sie bitte direkt zu Ihrer zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt).

 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild 35 x 45 mm
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Dieses darf nicht älter als 3 Monate sein. Zuständig für die Beantragung des Führungszeugnisses ist die für Sie zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung(Einwohnermeldeamt).
  • Sehtest durch einen Optiker
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Zusätzlich bei Klassen C1,C1E (Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen) bzw. C,CE (LKW über 7,5 Tonnen):
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    • Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt, einen Arzt für Arbeits- bzw. Betriebsmedizin oder einen Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung statt des Sehtestes vom Optiker

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall die endgültigen Voraussetzungen für die Neuerteilung erst nach Antragstellung (ca. 6 Wochen) festgelegt werden können.

Insbesondere ist die MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) erforderlich bei erstmaligem Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr, wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis, schwerwiegenden Eintragungen im Führungszeugnis oder sonstige offenkundige erhebliche Eignungsmängel (Nötigung in schweren Fällen, vorsätzliche Körperverletzung, gesundheitliche Bedenken und Ähnliches) oder Verdacht auf Einnahme oder Abhängigkeit von Betäubungs- und Arzneimitteln.

In diesen Fällen empfehlen wir dringend bereits nach Erhalt eines Urteils oder Strafbefehls unverzüglich und unabhängig von der Antragstellung persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzusprechen, damit wir Sie rechtzeitig über den Ablauf einer Untersuchung und notwendige Vorbereitungsmaßnahmen informieren können. Telefon: 09232-80210

Wann soll der Antrag gestellt werden?

  • Ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist
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