Umtausch ausländischer Führerscheine

Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, Island und Liechtenstein sind in Deutschland unbefristet gültig, müssen also nicht mehr umgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Führerscheine, die noch keine 2 Jahre alt sind bzw. bei ausländischen Bus- und Lkw-Führerscheinen.

Führerscheine aus anderen Staaten berechtigen für 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden (Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen!).

Eine Umschreibung ggf. ohne Prüfung ist für Führerscheine aus sog. Privilegiertenstaaten gem. Anlage 11 FeV möglich (bitte direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen).


Ausländische Führerscheine aus allen übrigen Staaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.

Eine Ausbildung durch eine Fahrschule ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie Ausweisdokument (Pass, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung)
  • Original  des ausländischen Führerscheins
  • Übersetzung des Führerscheines durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher, einen deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
  • biometrisches Passbild 35x45 mm
  • Erklärung über die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis

Bei Umschreibung für Personen die einen Lkw-Führerschein besitzen und das 50. Lebensjahr vollendet haben:

  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt, einen Arzt für Arbeits- bzw. Betriebsmedizin oder einen Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung

Bei Umschreibung von Busführerscheinen:

  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt, einen Arzt für Arbeits- bzw. Betriebsmedizin oder einen Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung und Untersuchung des Leistungsvermögens durch einen Arzt für Arbeits- bzw. Betriebsmedizin oder einen Arzt einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Für eine Umschreibung mit theoretischer und praktischer Prüfung sind zusätzlich vorzulegen:

  • Sehtest (für Pkw und Motorrad),
  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe

Genaueres erfragen Sie bitte direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde.