Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, Island und Liechtenstein sind in Deutschland unbefristet gültig, müssen also nicht mehr umgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Führerscheine, die noch keine 2 Jahre alt sind bzw. bei ausländischen Bus- und Lkw-Führerscheinen.
Führerscheine aus anderen Staaten berechtigen für 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden (Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen!).
Eine Umschreibung ggf. ohne Prüfung ist für Führerscheine aus sog. Privilegiertenstaaten gem. Anlage 11 FeV möglich (bitte direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen).
Ausländische Führerscheine aus allen übrigen Staaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.
Eine Ausbildung durch eine Fahrschule ist in diesen Fällen nicht erforderlich.