Wichtige Hinweise:
- Inhaber eines "alten" Führerscheines der Klasse 2 beachten, dass mit Ablauf des Tages vor Ihrem 50. Geburtstag (24 Uhr) ihr LKW-Führerschein ungültig wird.
- Inhaber eines EU-Kartenführerscheins beachten das unter Ziffer 11. auf der Rückseite eingetragene Datum bei der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, welche mit Ablauf dieses Tages (24 Uhr) ungültig wird
Für beide Fälle gilt, dass ein weiteres Benutzen von Fahrzeugen dieser Klassen nach Ablauf der Gültigkeit strafbar ist! (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Nach Erlöschen der ursprünglichen Fahrerlaubnis, kann eine Verlängerung nur innerhalb der nächsten fünf Jahre erfolgen! Danach wird ggf. zusätzlich eine neue theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich