Verlängerung Klasse C,CE und Klasse 2 (alt) ab dem 50. Geburtstag

Wichtige Hinweise:

  • Inhaber eines "alten" Führerscheines der Klasse 2 beachten, dass mit Ablauf des Tages vor Ihrem 50. Geburtstag (24 Uhr) ihr LKW-Führerschein ungültig wird.
  • Inhaber eines EU-Kartenführerscheins beachten das unter Ziffer 11. auf der Rückseite eingetragene Datum bei der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, welche mit Ablauf dieses Tages (24 Uhr) ungültig wird

Für beide Fälle gilt, dass ein weiteres Benutzen von Fahrzeugen dieser Klassen nach Ablauf der Gültigkeit strafbar ist! (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Nach Erlöschen der ursprünglichen Fahrerlaubnis, kann eine Verlängerung nur innerhalb der nächsten fünf Jahre erfolgen! Danach wird ggf. zusätzlich eine neue theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich

Benötigte Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis. Eine Vertretung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein auch die Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muss.
  • 1 biometrisches Passbild, 35 x 45 mm
  • Führerschein
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung durch die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt, einen Arzt für Arbeits- bzw. Betriebsmedizin oder einen Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung

Bitte beachten Sie:
Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag zumindest 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.