Neues aus dem Zulassungsrecht

Hier finden Sie aktuelle Neuigkeiten aus dem Zulassungsrecht:

01.01.2018 - Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II/des Fahrzeugbriefes bei Änderung des Saisonzeitraumes

Mit Wirkung zum 01.01.2018 wurde die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) unter anderem in Bezug auf das Saisonkennzeichen geändert. Seitdem ist gesetzlich verankert, dass der Betriebszeitraum durch die Zulassungsbehörde auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) zu vermerken ist.

Deshalb muss sowohl bei der Zuteilung, als auch bei jeder Änderung des Betriebszeitraumes eines Saisonkennzeichens neben einer entsprechenden elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer, der Zulassungsbescheinigung Teil I/dem Fahrzeugschein und den Kennzeichen immer auch die Zulassungsbescheinigung Teil II/der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.


01.10.2017 - Online-Wiederzulassung

Nach Einführung der Online-Außerbetriebsetzung zum 01.01.2015 wurde zum 01.10.2017 mit der Online-Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen nun der nächste Schritt im internetbasierten Zulassungsverfahren eingeführt.

Voraussetzungen:

  1. Das Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge zugelassen.
  2. Das Fahrzeug war bei der Außerbetriebsetzung bereits auf Sie zugelassen.
  3. Das Kfz-Kennzeichen wurde bei Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung reserviert und die Reservierungsfrist ist noch nicht abgelaufen.
  4. Das Fahrzeug wird beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge mit dem reservierten Kennzeichen wieder auf Sie zugelassen. 
  5. Das Kfz-Kennzeichen hat das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge zugeteilt (WUN, MAK, SEL, teilweise REH).
  6. Sie sind im Besitz der bei der Außerbetriebsetzung ausgehändigten Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem freigelegten Sicherheitscode.
  7. Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und soweit erforderlich auch eine gültige Sicherheitsprüfung (SP).
  8. Sie sind Inhaber des neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und Sie sind im Besitz eines passenden Lesegerätes für den Personalausweis.
  9. Sie sind Inhaber eines Girokontos, von dem die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen werden kann.
  10. Sie haben von Ihrer Versicherungsgesellschaft den 7-stelligen Code Ihrer elektronischen Versicherungsbestätigung erhalten.
  11. Es bestehen keine Kraftfahrzeugsteuer- und/oder Gebührenrückstände beim Zoll bzw. beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge.

Hinweise:

  • Die internetbasierte Wiederzulassung kann nur von natürlichen Personen genutzt werden.
  • Für zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Leichtkrafträder, Anhänger zu Sportzwecken usw.) ist die Online-Wiederzulassung nicht möglich.
  • Für Fahrzeuge, deren Kennzeichen Sie bei einem Umzug aus einem anderen Landkreis beibehalten haben, können Sie keinen elektronischen Antrag auf Wiederzulassung stellen (siehe Voraussetzungen, Nr. 6).

Ablauf:

  1. Bitte loggen Sie sich im Bürgerserviceportal des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge ein.
  2. Über das Bürgerportal erfassen Sie bitte die erforderlichen Angaben.
  3. Im nächsten Schritt werden Ihre eingegeben Daten geprüft und nach erfolgreichem Abgleich an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde übermittelt. Achtung: Nach Bestätigung können Ihre Angaben maximal dreimal korrigiert werden.
  4. Die Zulassungsbehörde lässt Ihr Fahrzeug wieder zu. Sie werden schriftlich über die Zulassung Ihres Fahrzeugs informiert. Die Nachricht enthält das Datum, ab dem Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr benutzt werden darf, sowie die neu ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Plakettenträger mit den Zulassungsplaketten.
  5. Die Plakettenträger sind von Ihnen auf den Kfz-Kennzeichen am hierfür vorgesehenen Platz aufzubringen (siehe Beispiele).
  6. Die ungültige alte Zulassungsbescheinigung Teil I kann anschließend vernichtet werden.

Beispiele für die Platzierung der Plaketten auf den Kennzeichen:

Einzeiliges Kennzeichen (max. 520mm x 110mm)

einzeiliges Kennzeichen

Zweizeiliges Kennzeichen (max. 340mm x 200mm)

zweizeiliges Kennzeichen

Kraftradkennzeichen (max. 180mm - 220mm x 200mm)

Kraftradkennzeichen

Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (max. 255mm x 130mm)

verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen

01.10.2017 - Saisonkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge

Für Liebhaber historischer Fahrzeuge wurde nun die Möglichkeit geschaffen, das H-Kennzeichen mit einem Saisonzeitraum zu kombinieren.

Allerdings bedeutet die Inanspruchnahme dieser Kombination für viele Halter auch, dass dann das bisherige Kfz-Kennzeichen nicht mehr beibehalten werden kann, weil der Platz auf den Nummernschildern begrenzt ist.

Beispiel für ein einzeiliges Kfz-Kennzeichen 520mm x 110mm mit H und Saison:

Oldtimerkennzeichen mit Saison