Online-Abmeldung und Kennzeichenmitnahme

Neuerungen im Fahrzeug-Zulassungsrecht ab 01.01.2015

Online-Außerbetriebsetzung (i-Kfz):
Für alle Fahrzeuge, die ab 01.01.2015 zugelassen werden, besteht die Möglichkeit, diese online, auf der Internetseite des Landkreises Wunsiedel, außer Betrieb zu setzen. Hierzu werden ab dem neuen Jahr nur noch Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (Fahrzeugschein) und Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Nummernschildern) ausgegeben, die mit einem Sicherheitscode versehen sind.

Für diese Art der Außerbetriebsetzung wird Folgendes benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
  • Internetanschluss (Anmeldung auf der Webseite des Landkreises Wunsiedel)
  • neuer Personalausweis mit eID-Funktion
  • für die Online-Authentisierung zugelassener Kartenleser 

Kennzeichenmitnahme:
Es besteht künftig die Möglichkeit, dass Fahrzeughalter ihr Kfz-Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk weiter verwenden können.

Der Weg zur Zulassungsstelle bleibt dem Fahrzeughalter aber auch mit dieser Neuerung nicht erspart, denn die Anschrift muss in den Fahrzeugpapieren weiterhin immer aktuell sein.

Voraussetzung für die Kennzeichenmitnahme:

  • das Fahrzeug ist zugelassen
  • der Halter bleibt unverändert

Mitzubringen zur Änderung der Fahrzeugpapiere:

  • Ausweisdokument mit der aktuellen Anschrift
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  • bei alten Fahrzeugdokumenten (Ausstellung vor 30.09.2005) ist auch der Kfz-Brief vorzulegen
  • Kfz-Kennzeichen nur, wenn Stempelplaketten der neuen Zulassungsstelle aufgebracht werden sollen
  • elektronische Versicherungsbestätigung

Sobald das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt oder auf einen anderen Halter umgeschrieben wird, ist eine Verwendung des mitgenommenen Kennzeichens nicht mehr möglich.

Kennzeichenreservierung:
Wird bei der Außerbetriebsetzung das Kfz-Kennzeichen für die Wiederzulassung (gleiches Fahrzeug, gleicher Halter) reserviert, so fällt zusätzlich eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2,60€ an.