Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer (07er Kennzeichen)

Für die Beantragung der roten Oldtimerkennzeichen nach § 17 FZV werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Schriftlicher Antrag (Antrag zum Ausdrucken hier klicken)
  2. Polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung)
  3. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Beantragung bei der Führerscheinstelle des Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge oder direkt beim Kraftfahrtbundesamt in 24944 Flensburg, Fördestr. 16, Tel. 0461/316-0)
  4. Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen gem. § 23 Abs. 1 FZV
  5. Vorlage des Original-Kfz-Briefes mit Abmeldebescheinigung oder Kfz-Schein (bei neuen Papieren Zulassungsbescheinigung I + II) oder Vorlage eines Eigentumsnachweises sowie ein Gutachten nach § 21 StVZO
  6. Gutachten gem. § 23 StVZO (ehemals § 21c StVZO) aus der ersichtlich ist, dass es sich um ein erhaltenswertes Fahrzeug handelt

Hinweise:

  • Fahrzeuge müssen älter als 30 Jahre sein
  • Fahrten, die mit dem Oldtimerkennzeichen erlaubt sind:
    • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
    • An- und Abfahrten zu diesen Oldtimerveranstaltungen
    • Fahrten zu einer Werkstatt und evtl. anschließender Prüfungsfahrt
    • Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrtenbuch muss geführt werden