Schallschutz bei Wärmepumpen

Immer mehr Häuser werden mit Wärmepumpen errichtet. Diese sorgen immer wieder für Beschwerden wegen Lärm. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Abnahme für diese Anlagen erfolgt in der Regel nicht. Es sind nur nachbarschafts- und zivilrechtliche Bestimmungen einschlägig.

Die Anlagen dürfen nur so errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Nachteile oder Beeinträchtigungen von ihnen ausgehen. Weiterführende Informationen und was am besten vor der Errichtung einer Wärmepumpe beachtet werden sollte, erfahren Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.