Mobilfunk

Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu schützen, wurden Grenzwerte, die auch für den Mobilfunk gelten, in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgelegt.

Für die Genehmigung, Prüfung und Messung von Mobilfunkanlagen ist die Bundesnetzagentur zuständig. Mit dem Standortverfahren stellt die Bundesnetzagentur sicher, dass die in Deutschland geltenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen konsequent und uneingeschränkt Anwendung finden.

Jede standortbescheinigungspflichtige Funkanlage wird von der Bundesnetzagentur individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen am Installationsort überprüft.

Weitere Informationen sowie eine EMF-Karte finden Sie bei der Bundesnetzagentur hier.