Verlust von Fahrzeugpapieren / Kfz-Kennzeichen

Verlust von Fahrzeugpapieren / Kfz-Kennzeichen:

  • Abgabe einer  Versicherung an Eides Statt durch den eingetragenen Fahrzeughalter
  • (persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle)
  • Ersatzweise kann auch vor einem Notar abgegebene Eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden
  • Vorlage des Personalausweises/Reisepasses

 

Zusätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen bei Verlust des/der:

  • Kfz-Scheines
    • Letzter gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung

  • Kfz-Kennzeichen

    • Anzeige der zuständigen Polizeiinspektion
    • das noch vorhandene Kfz-Kennzeichen
    • Bericht über die letzte gültige Haupt- oder Abgasuntersuchung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)