Verlust von Fahrzeugpapieren / Kfz-Kennzeichen:
- Abgabe einer Versicherung an Eides Statt durch den eingetragenen Fahrzeughalter
- (persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle)
- Ersatzweise kann auch vor einem Notar abgegebene Eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden
- Vorlage des Personalausweises/Reisepasses
Zusätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen bei Verlust des/der:
- Kfz-Scheines
Letzter gültiger Bericht über die Hauptuntersuchung
Kfz-Kennzeichen
- Anzeige der zuständigen Polizeiinspektion
- das noch vorhandene Kfz-Kennzeichen
- Bericht über die letzte gültige Haupt- oder Abgasuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)