Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge legt gemäß § 14 Abs. 4 Satz der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) folgende öffentliche publikumsträchtige Plätze im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge fest:
Marktredwitz:
- Fußgängerzone (Markt) von Seilergraben bis Dammstraße
- Parkplatz Auenpark an der Rößlermühlstraße mit Skaterpark
- Freifläche um das Kösseine-Einkaufszentrum (KEC) einschließlich zugehörigem Parkhaus im Bereich von Leopoldstraße, Mühlstraße und Mühlbrücke, Redwitzitweg und Ottostraße
- Parkplatz am Egerlandkulturhaus in der Fikentscherstraße/Angerplatz
Selb:
- Fußgängerzone (Ludwigstraße bis Karl-Marx-Straße)
- Parkplatzgelände Blücherstraße
- Egerer Platz und Grünanlage bis Kopernikusstraße
- Goetheplatz
Wunsiedel:
- Marktplatz
- Grünanlage am Busbahnhof von Hofer Straße bis Bibersbacher Straße (Bahnhofspark)
Auf den genannten Plätzen/Flächen sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen im Zeitraum 31.12.2021, 15 Uhr, bis 01.01.2022, 09.00 Uhr, untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich in diesen Bereichen unverzüglich zu zerstreuen.
Verstöße gegen diese Regelung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 17 Nr. 12a der 15. BayIfSMV) dar.
Diese Regelung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.