Amtsärztliche Untersuchungen / Gutachten

Der ärztliche/medizinische Dienst des Fachbereichs Gesundheitswesen erstellt Gutachten für Einzelpersonen im Auftrag von Behörden und Dienststellen.

Amtsärztliche Untersuchungen werden nur für Antragstellerinnen und Antragsteller durchgeführt, die Ihren Erstwohnsitz im Landkreis Wunsiedel haben. Dies beruht auf der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter. Alle anderen wenden sich bitte an das für sie zuständige Gesundheitsamt.

Im Folgenden finden Sie Informationen über Terminvereinbarung und benötigte Unterlagen für die gängigsten Gutachtensverfahren.

Sollte Ihr Anliegen nicht genauer aufgeschlüsselt sein, dann treten Sie bitte direkt mit uns in Kontakt über E-Mail oder telefonisch (09232 80-107).

  • Vor der Einstellung als Beamtin/Beamter ist in der Regel eine amtsärztliche Untersuchung nötig.
  • Als Bewerberinnen und Bewerber erhalten Sie in der Regel von Ihrer Einstellungsbehörde im öffentlichen Dienst im Rahmen des Einstellungsverfahrens im Beamtenverhältnis eine Einladung mit Aufforderung ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorzulegen.

Terminvergabe:

  • Ein Termin kann schriftlich per Mail (E-Mail) oder telefonisch (09232 80-107) beantragt werden.
  • Die Terminvergabe erfolgt, wenn alle relevanten genannten Unterlagen vorliegen

Benötigte Unterlagen:

Zur Terminvereinbarung:

  • Untersuchungsauftrag der Dienstherrin oder des Dienstherren
  • Persönliche Daten: Name, Vorname; Geburtsdatum; Vollständige Anschrift (Hauptwohnsitz); E-Mail-Adresse; Telefon- und Mobilnummer
  • Voraussichtlicher Einstellungstermin
  • Informationen über Termine, an denen Sie sicher nicht zur Verfügung stehen.

Zur Untersuchung:

  • Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
  • Gegebenenfalls medizinische Befunde, Unterlagen, behandelnder Ärztinnen oder Ärzte, Krankenhausberichte
  • Gegebenenfalls Brille oder Kontaktlinsen, Hörgeräte
  • Impfpass

Der Antritt des Vorbereitungsdienstes ist nur möglich, wenn vorab eine amtsärztliche Untersuchung zu den Fragen über die gesundheitliche Eignung und das Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie gegebenenfalls für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit durchgeführt wurde.

Terminvergabe:

  • Ein Termin kann schriftlich per Mail (E-Mail) oder telefonisch (09232 80-107) beantragt werden.
  • Die Terminvergabe erfolgt, wenn alle relevanten genannten Unterlagen vorliegen

Benötigte Unterlagen:

Zur Terminvereinbarung:

  • Schreiben des zuständigen Ministeriums mit amtsärztlichen Untersuchungsauftrag
  • Persönliche Daten: Name, Vorname; Geburtsdatum; Vollständige Anschrift (Hauptwohnsitz); E-Mail-Adresse; Telefon- und Mobilnummer
  • Informationen über Termine, an denen Sie sicher nicht zur Verfügung stehen.

Zur Untersuchung:

  • Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
  • Gegebenenfalls medizinische Befunde, Unterlagen, behandelnder Ärztinnen oder Ärzte, Krankenhausberichte
  • Gegebenenfalls Brille oder Kontaktlinsen, Hörgeräte
  • Nachweis der Masernimmunität (Impfpass, ärztliche Bescheinigung)

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Antritt der ambulanten Heilkur oder einer stationären Rehabilitationsmaßnahme amtsärztlich überprüfen lassen. Basis sind hier die geltenden Beihilfevorschriften.  

Terminvergabe:

  • Ein Termin kann schriftlich per Mail (E-Mail) oder telefonisch (09232 80-107) beantragt werden.
  • Die Terminvergabe erfolgt, wenn alle relevanten genannten Unterlagen vorliegen.
  • In manchen Fällen kann eine Beurteilung nach Aktenlage ausreichend sein. Dies wird nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen für eine Terminvereinbarung entschieden. Hierüber werden Sie informiert.

Benötigte Unterlagen:

Zur Terminvereinbarung:

  • Persönliche Daten: Name, Vorname; Geburtsdatum; Vollständige Anschrift (Hauptwohnsitz); E-Mail-Adresse; Telefon- und Mobilnummer
  • Informationen über Termine, an denen Sie sicher nicht zur Verfügung stehen.
  • Angaben zur Dienstbezeichnung und Dienststelle, aktuellem Tätigkeitsstand etc.
  • Angaben zur zuletzt durchgeführten Kur- bzw. Rehabilitationsmaßnahme
  • Angabe zur Beihilfestelle

Ärztliches Attest vom Hausarzt oder Facharzt mit

  • Benennung maßgebender Diagnose(n)
  • Benennung des Kurortes
  • Benennung der Art der Maßnahme
  • Benennung des ungefähren Kurzeitraumes (spätestens zum Termin)

Zur Untersuchung:

  • Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
  • medizinische Befunde, Unterlagen, behandelnder Ärztinnen und Ärzte, Krankenhausberichte
  • Amtsärztinnen und Amtsärzte unterliegen den gleichen strengen Schweigepflichtregelungen wie behandelnde Ärzte.
  • Amtsärztliche Zeugnisse/Gutachten beinhalten eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Antrag gestellten Fragen.
  • Die Beurteilung erfolgt nach einem ausführlichen Gespräch, einer körperlichen Untersuchung und Bewertung ggf. vorliegender Befunde.
  • Diagnosen, erhobene eigene und auswärtige Befunde verbleiben in unseren Unterlagen entsprechend der Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.