- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
- (LFGB)
- Basis-Verordnung VO (EG)178/2002
- Hygienepaket VO (EG) 852 bis 854/2004
- KontrolleurVO 882/2004
- AVV Rahmen-Überwachung (AVVRÜb)
- AVV Lebensmittelhygiene
- Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Preisangabenverordnung (PAngV)
- Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV)
- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
Lebensmittelüberwachung
Aufgaben
- Durchführung von Betriebskontrollen
- Annahme und Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
- Entnahme von Proben nach dem LFGB/NRKP
- Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
- Überprüfung der Kennzeichnung von Lebensmitteln, Kosmetischen Mitteln, Zusatzstoffen, Bedarfsgegenständen (z. B. Kleidung, Spielwaren, Gegenstände die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, etc.) und Tabakerzeugnisse
- Anordnungen und Maßnahmen bei festgestellten Verstößen
- Erstellung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen
- Durchführung von Ermittlungen nach Weisung der Staatsanwaltschaft
- Aufklärung in Fragen Lebensmittelqualität und -sicherheit
- Fachtechnische Stellungnahmen und Beratung zur Erteilung von Gaststättenerlaubnissen und zur Neuerrichtung von Lebensmittelbetrieben
- Auskunft über Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Betriebsinhabern
- Überprüfung der Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Überwachung von (Waren-) Rückrufen
- Meldungen nach dem europäischen Schnellwarnsystem (RASFF/ RAPEX)
- Überwachung der Eigenkontrollsysteme (HACCP)
- Dokumentation aller lebensmittelrechtlichen Betriebe mit dazugehörigen Feststellungen (insb. Probenahmen, Betriebskontrollen, Bescheide, Maßnahmen, Vermerke, etc.) in der landesweiten Datenbank "TIZIAN"
- Aufbau und Durchführung des Qualitätsmanagementsystems (QMS)
