Brandschutz / Feuerwehrwesen

Feuerwehrauto

Pflichtaufgaben:

  • Brandschutz (Beseitigung drohender Brand- & Explosionsgefahren)
  • Technischer Hilfsdienst in Unglücksfällen oder Notständen
  • Brandsicherheitswacht bei Veranstaltungen

Mitgliedschaft:

  • grundsätzlich ab einem Alter von 12 Jahren (außer Kinderfeuerwehr)
  • Kommandant der öffentlichen Feuerwehr entscheidet in jedem Einzelfall über die Aufnahme
  • Konkrete Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde

Pflichten der Gemeinden:

  • Aufstellen, Ausrüsten und Unterhalten der gemeindlichen Feuerwehren
  • Bereitstellung von notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen
  • Beschaffung von erforderlichen Fahrzeugen, Geräten und Einrichtungen


Im Landkreis engagieren sich derzeit fast 2300 Bürgerinnen und Bürger, darunter 340 Jugendliche, in den 65 Freiwilligen Feuerwehren. Darüber hinaus gibt es im Landkreis eine anerkannte Werkfeuerwehr.

Das Landratsamt berät die Gemeinden in allen Feuerwehrfragen.