BAföG („Schüler-BAföG“)
Mit Hilfe von BAföG soll jungen Menschen ermöglicht werden, genau die Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.
BAföG können neben Studierenden auch Schülerinnen und Schüler erhalten. Studierende müssen sich hierzu an das jeweilige Studentenwerk wenden; für Schülerinnen und Schüler ist das Landratsamt zuständig.
Schülerinnen und Schüler können BAföG beziehen, wenn sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen Schulabschluss an einer weiterführenden Schule erreichen wollen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das jedoch erst ab Klasse 10 und auch nur dann, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.
Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Beantragung erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Der Antrag ist dabei spätestens in dem Monat zu stellen, in dem die Ausbildung beginnt. Eine Förderung für zurückliegende Monate ist grundsätzlich nicht möglich.
Den Antrag stellen Sie am besten online unter BAföG Digital. Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der BundID, die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent unterstützt Sie im Online-Verfahren bei jedem Schritt. Notwendige Dokumente können Sie dort hochladen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern und die Vollständigkeit vor Antragstellung gegenzuprüfen.
Weitere Informationen rund um das BAföG finden Sie unter www.bafög.de.
