Verfahrenslotsen

Im Rahmen eines Modellprojekts des ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) konnte der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge nicht erst mit Inkrafttreten der sog. Inklusiven Lösung im Jahr 2026, sondern bereits ab sofort Verfahrenslotsen einsetzen.

Was machen Verfahrenslotsen?

  • Sie unterstützen und beraten Familien und junge Menschen mit (drohender) Behinderung unabhängig bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von u.a. Eingliederungshilfeleistungen
  • Sie unterstützen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe (inklusive Lösung)
  • Sie unterstützen und begleiten bei der Antragsstellung gegenüber Rehabilitationsträgern wie der Bundesagentur für Arbeit, der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung

Wer kann die Verfahrenslotsen in Anspruch nehmen?

  • Alle jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahre mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX bzw. § 35a SGB VIII (ggf. i.V.m. § 41 SGB VIII)
  • Deren Familien, sowie die Erziehungs- und Personensorgeberechtigten
  • Deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen
  • Deren Gesetzliche Betreuer (z.B. bei jungen Volljährigen)

Die Beratung und Unterstützung durch den Verfahrenslotsen kann dabei sowohl vor der Beantragung möglicher Hilfen als auch während bereits gewährter bzw. laufender Hilfen in Anspruch genommen werden.