Vereinspauschale

Für die laufenden Aufwendungen sowie zur Entschädigung der Übungsleiter/Innen können die Vereine sowohl beim Freistaat Bayern als auch beim Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge eine Vereinspauschale beantragen.

Antragsfrist hierfür ist der 1. März eines jeden Jahres.
Es genügt ein Antrag, der beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge gestellt wird.

Die Anträge werden im Januar als Download zur Verfügung gestellt und werden am 01. März heraus genommen!

Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien).