Vereinspauschale

Für die laufenden Aufwendungen sowie zur Entschädigung der Übungsleiter/Innen können die Vereine sowohl beim Freistaat Bayern als auch beim Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge eine Vereinspauschale beantragen.

Antragsfrist hierfür ist der 1. März eines jeden Jahres.
Es genügt ein Antrag, der beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge gestellt wird.

Die Anträge werden im Januar als Download zur Verfügung gestellt und werden am 01. März heraus genommen!

Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien).

Dem Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes
  • Kopie der Mitgliedermeldung zum 01.01.2023 an den BLSV / BSSB
  • Übungsleiterausweise im Original oder eine vollständig ausgefüllte "Erklärung Lizenzinhaber/-in" inklusive einer Kopie des Übungsleiterausweises (diese ist auch bei der Aufteilung auf 2 Vereine auszufüllen)

Gemäß Nr. 5.1.6.2 SportFöR finden Sie hier -Download Lizenzliste_2023- die aktualisierte Aufstellung der im Rahmen der Vereinspauschale anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen im Jahr 2023. Andere Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden nicht gefördert.