Bitte klicken Sie auf Terminvereinbarung, um mit uns einen Termin zu erhalten, so verkürzen Sie deutlich Ihre Wartezeit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne Termin Ihren Führerschein nicht tauschen können.
Fahrerlaubnisrecht / Führerscheinstelle
Führerscheinumtausch ab dem 01.06.2023 nur noch mit Termin
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 01.01.1999 wurde der EU-Führerschein (Scheckkartenformat) europaweit eingeführt.
Es besteht eine generelle Umtauschpflicht abhängig Ihres Führerscheins (Papier oder Karte), Ihres Geburtsjahres bzw. des Ausstellungsdatums Ihres EU-Kartenführerscheins. Einzelheiten siehe UMTAUSCH EU-KARTENFÜHRERSCHEIN
Selbstverständlich haben Sie auch weiterhin jederzeit die Möglichkeit Ihren alten Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen.
Downloads:
- Formular über die Erstellung einer allgemeinmedizinischen Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Zusatzblatt begleitetes Fahren mit 17 Jahren
- Antrag Verlängerung C/CE, D/DE, Verlängerung/Erteilung Fahrgastbeförderung
- Zusatzblatt Unterschrift (bei jedem Antrag erforderlich)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner
oder rufen Sie unsere Hotline an - 09232 80-690
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten:
Es gibt vor dem Umtausch noch einige Dinge zu beachten, hierzu haben wir Ihnen zwei Videos bereit gestellt: