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Bauüberwachung

Ein Vorhaben kann während der Bauphase ohne Vorankündigung auf die plangemäße Bauausführung und die Beachtung der Bedingungen und Auflagen aus dem Baugenehmigungsbescheid hin überprüft werden.

Bei Bauvorhaben sind in der Regel folgende Anzeigen erforderlich:

  • Baubeginnsanzeige
  • ggf. Nachweise/Bescheinigungen zur Standsicherheit und zum Brandschutz
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme

Etwaige Änderungswünsche während der Bauphase sollten unbedingt vor Ausführung abgestimmt werden, um ein nachträgliches bauaufsichtliches Einschreiten unsererseits (Baueinstellung, Bußgeldverfahren, Anwendung von Zwangsmitteln etc.) zu verhindern.

Neben Bauzustandsbesichtigungen und der bauordnungsrechtlichen Abnahme gehören auch die Verfolgung von Baurechtsverstößen, wiederkehrende Überprüfungen von bestimmten baulichen Anlagen zu dem Aufgabenbereich der Bauüberwachung.