Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch sind ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Auf Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung erstellt der Notar eine Teilungserklärung, die zur Anlage eines Grundbuchblattes benötigt wird.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind.