Waffenrecht

Wenn Sie mit Waffen oder Munition umgehen wollen und im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge wohnen, brauchen Sie in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Diese Erlaubnis wird auf Antrag z. B. in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins, einer Schießerlaubnis, einer Herstellungs- und Handelserlaubnis etc. ausgestellt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse sind in aller Regel Zuverlässigkeit, körperliche Eignung, ein Bedürfnis sowie die notwendige Sachkunde.

Die Zuverlässigkeit ist im Regelfall dann gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben. Ein Bedürfnis kann vor allem bei Sportschützen, Jägern oder Waffensammlern vorliegen. Die Sachkunde kann bei staatlichen Behörden, privaten Institutionen (z.B. Schießsportverein) oder bei der Ausbildung zum Jäger erlangt werden.

Sofern Sie Schusswaffen oder Munition besitzen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Dies soll verhindern, dass Schusswaffen oder Munition abhanden kommen oder, dass Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen.