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Wahlen


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Wahlen sind ein grundlegender Baustein unserer demokratischen Gesellschaft. Sie ermöglichen es den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, darüber zu entscheiden, wer Mehrheiten erhält, die Regierung bilden kann und welche politische Ausrichtung in den kommenden Jahren verfolgt wird. Bei Wahlen haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, ihre Stimme entweder im Wahllokal oder per Briefwahl abzugeben. Dabei erfolgt die Stimmabgabe unmittelbar, das heißt, die Stimmen werden direkt für die Kandidatinnen und Kandidaten oder Parteien abgegeben, ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern. Die Wahl erfolgt geheim, um die freie und unbeeinflusste Entscheidung jeder und jedes Einzelnen zu gewährleisten. Jede Stimme hat den gleichen Wert – keine Stimme zählt mehr als eine andere. Alle Wahlberechtigten sind berechtigt, ihr Wahlrecht auszuüben. Eine Teilnahme an der Wahl ist freiwillig; niemand wird hierzu verpflichtet.

Sollten Sie Interesse haben, die Durchführung der Wahlen zu unterstützen, beispielsweise bei der Auszählung der Stimmen, können Sie sich in Ihrer Gemeinde als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden. Sofern keine Ausschlussgründe vorliegen, kann jede wahlberechtigte Person diese Aufgabe übernehmen.

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