Veterinärwesen / Verbraucherschutz

Wir kümmern uns um den Schutz von Tieren, die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft und die Gesundheit von Mensch und Tier. Ob Seuchenprävention, Kontrollen in Schlachthöfen oder die Überprüfung von Tierhaltungen – unsere Arbeit trägt dazu bei, die Gesundheit und das Wohl von Mensch und Tier zu gewährleisten.

Unsere Aufgaben:

  • Ausfuhr- und Einfuhruntersuchungen von Tieren aus Drittländern und EU-Staaten
  • Bekämpfungsmaßnahmen im Seuchenfall
  • Durchführung und Koordination von systematischen Vorsorge-, Bekämpfungs- und Impfprogrammen
  • Export- und Einfuhruntersuchungen
  • Gesundheitszeugnisse lebende Tiere und tierische Erzeugnisse
  • Überwachung des Viehverkehrs und der Tierkennzeichnung
  • Auswertungen HI-Tier-Datenbank, Veterinärvorgänge
  • Bearbeitung von Anträgen an die Tierseuchenkasse für Beihilfen und Entschädigungen
  • Beseitigung und Ahndung tierschutzwidriger Zustände
  • Sachkundeprüfung und Erlaubnisse nach § 11 Tierschutzgesetz
  • Überprüfung von Bauvorhaben nach Tierschutzgesichtspunkten
  • Überwachung von Tierhaltungen aller Art, Schlachtbetrieben und Tiertransporten
  • Ausfuhr- und Einfuhruntersuchungen von tierischen Lebensmitteln aus Drittländern und EU-Staaten
  • Ausschlussverfahren der Milchlieferung landwirtschaftlicher Betriebe bei Nichteinhaltung der Hygienekriterien
  • BELA – Bundesweites System zur Erfassung von Daten zu Lebensmitteln, die an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beim Menschen beteiligt sind
  • Fachaufsicht über die amtlichen Tierärzte und Fachassistenten
  • Fachfragen Fleischbeschau und akkreditierte Trichinenuntersuchungsstellen
  • Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben (Hersteller, Gastronomie etc.)
  • Nationaler Rückstandskontrollplan: Entnahme von Proben beim Erzeuger sowie in Lebensmittelbetrieben
  • Überprüfung von Bauvorhaben nach den Gesichtspunkten der Lebensmittelhygiene
  • Strahlenschutzvorsorgegesetz: Radioaktivität in Lebensmitteln
  • Überprüfung der betrieblichen Eigenkontrollsysteme
  • Kontrolle von Futtermittelbetrieben mit planmäßiger Probenahme
  • Auswertungen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank
  • Kontrolle von Tierarzneimittelanwendungen und deren Dokumentation bei Lebensmittel liefernden Tieren
  • Kontrolle von tierärztlichen Hausapotheken
  • Überwachung des Verkehrs von Tierarzneimitteln sowie Impfstoffen
  • Beseitigung von Schlacht- und Speiseabfällen
  • Tierkörperbeseitigung
  • Überwachung von Betrieben hinsichtlich des Verkehrs mit tierischen Nebenprodukten
  • Verwendung tierischer Nebenprodukte in Biogasanlagen
  • Zulassung von Betrieben nach dem Nebenprodukterecht

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen.

nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)

Bekanntmachung des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge vom 22.10.2021,
Az.: 31 - 5651/02

Anlage:                1 Untersuchungsantrag

Aufgrund des Art. 170 Abs. 1 Alt. 1 VO (EU) 2016/429 i.V.m § 3a S. 1 Nr. 2, 3, 4, 5 HS. 1 und HS. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2020 (BGBl. I S. 1605), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. November 2020 (BAnz AT 09.11.2020 V1) geändert worden ist sowie Artikel 3 Absatz 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370) geändert worden ist, ergeht für das gesamte Gebiet des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge folgende:

Allgemeinverfügung

1. Zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen haben die im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge Jagdausübungsberechtigte

1.1 jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild und Unfallwild) und krankheitsauffällig erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fundortes/Erlegeortes dem Veterinäramt des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge anzuzeigen.

1.2 jedes gesund erlegte Wildschwein unverzüglich mittels Wildmarke und Wildursprungsschein und jedes verendet aufgefundene bzw. krankheitsauffällig erlegte Wildschwein nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu kennzeichnen,

1.3 von jedem gesund erlegten Wildschwein unverzüglich eine EDTA-Blutprobe zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen, diese Probe zu kennzeichnen und zusammen mit dem ausgefüllten Untersuchungsantrag gemäß der Anlage dieser Allgemeinverfügung dem Veterinäramt des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge zur virologischen Untersuchung zuzuführen.

1.4 den Tierkörper jedes gesund erlegten Wildschweins nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde der Wildkammer des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten bzw. der für den Einzelfall von der zuständigen Behörde konkret benannte Stelle zuzuführen. Ein Inverkehrbringen des Wildbrets von erlegten Wildschweinen darf erst nach Vorlage des negativen Untersuchungsbefundes zu Nr. 1.3. dieser Allgemeinverfügung erfolgen. Die Befundmitteilung an den Jagdausübungsberechtigen erfolgt durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

1.5 den Aufbruch jedes gesund erlegten Wildschweines unschädlich zu beseitigen.

2. Die sofortige Vollziehung der in Nummer 1.1. bis 1.5. getroffenen Regelungen wird angeordnet.

3. Diese Allgemeinverfügung gilt am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

4. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.