Sie waren beim Arzt und haben die Mitteilung erhalten, dass Sie an Tuberkulose erkrankt oder eine Kontaktperson sind.
Die Erkrankung ist meldepflichtig und wird vom Labor oder ihrem behandelnden Arzt an den Fachbereich Gesundheitswesen (Gesundheitsamt) weitergeleitet.
Der Fachbereich Gesundheitswesen hat die Aufgaben, bei Bekanntwerden einer Tuberkuloseerkrankung die ordnungsgemäße Durchführung der Therapie beim Erkrankten zu überwachen. Zudem sollen Personen, die sich eventuell angesteckt haben, frühzeitig gefunden werden. Aus diesem Grund werden sogenannte Umgebungsuntersuchungen bei Kontaktpersonen eines Infizierten durchgeführt. Die Betroffenen werden darüber informiert und in den Fachbereich Gesundheitswesen zu Kontrollen (mittels Blutentnahme und/oder Röntgenuntersuchung) eingeladen.