Die Ausländerbehörde des Landratsamtes ist im Wesentlichen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Bürger zuständig. Die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln [-> Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels] sowie die Bearbeitung von Visa-Angelegenheiten gehören ebenso zu ihren Aufgaben wie die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für den Besuchsaufenthalt von ausländischen Gästen.
Ausländerrecht


Auf Grund des hohen Antragsaufkommens ist für die persönliche Vorsprache eine vorherige Terminvereinbarung mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter notwendig!
E-Mail Adresse und Telefonnummer finden Sie, indem Sie auf den Namen Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihres Ansprechpartners klicken.
Bitte bringen Sie bei Vorsprachen grundsätzlich ein Ausweisdokument und den aktuell gültigen Aufenthaltstitel (ggf. inklusive Zusatzblatt) mit.
Zentrale Mail Adresse:
Das Funktionspostfach wird regelmäßig überprüft und die Nachrichten dann verteilt, so dass auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihres Sachbearbeiters die Mail auf jeden Fall gelesen wird.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Zuständigkeiten für die Familiennamen:
A - Al G
Al H - All
Alm - Az
C - G
H -Kas
Kat-Ma
Mb-Mz
Mi + Do sowie jeden Freitag in ungeraden Wochen erreichbar.
N -Sh
Si - U
Im Folgenden können Sie sich über die wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Themen informieren:
1. Allgemeines zum Aufenthalt von ausländischen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland
2. Einreise und Aufenthalt von Angehörigen bestimmter Staaten
3. Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern
4. Staatsangehörige der Schweiz
5. Einreise von Familienangehörigen
6. Einreise von Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger
7. Einreise von Kindern ausländischer Staatsangehöriger