Die Ausländerbehörde des Landratsamtes ist im Wesentlichen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Bürger zuständig. Die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln [-> Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels] sowie die Bearbeitung von Visa-Angelegenheiten gehören ebenso zu ihren Aufgaben wie die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für den Besuchsaufenthalt von ausländischen Gästen.
Ausländerrecht

Im Folgenden können Sie sich über die wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Themen informieren:
1. Allgemeines zum Aufenthalt von ausländischen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland
2. Einreise und Aufenthalt von Angehörigen bestimmter Staaten
3. Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern
4. Staatsangehörige der Schweiz
5. Einreise von Familienangehörigen
6. Einreise von Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger
7. Einreise von Kindern ausländischer Staatsangehöriger