Wir über uns


Neben diesen Pflichtaufgaben erfüllen die Landkreise jedoch zusätzlich viele freiwillige Aufgaben, wie die Förderung der Wirtschaft und des Fremdenverkehrs, den öffentlichen Personennahverkehr, die Trägerschaft von Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die Landschaftspflege. Sie erbringen außerdem freiwillige Leistungen an Vereine, Verbände und kulturelle Einrichtungen sowie soziale Institutionen.

Im übertragenen Wirkungskreis erfüllt der Landkreis die Aufgaben, die ihm der Staat zur Erledigung übertragen hat. Hierzu gehören u.a. der Erlass von Verordnungen im Rahmen der Gesetze, der Vollzug der staatlichen Kassengeschäfte, die Gewährung von Wohngeld, die Fleischbeschau oder die Organisation des Rettungswesens. Außerdem ist der Landkreis dazu verpflichtet, das Personal und die Verwaltungsmittel für das staatlichen Landratsamt zur Verfügung zu stellen soweit nicht staatliche Beamte an die Landratsämter versetzt worden sind.

Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Das Landratsamt ist aber auch untere staatliche Verwaltungsbehörde. Als wichtigste Aufgaben wären hierbei die Bauaufsicht, die Kraftfahrzeugzulassung, das Straßenverkehrswesen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Ausländerwesen, der Immissions-, Natur- und Denkmalschutz, das Wasserrecht, das Jagd- und Fischereiwesen zu nennen.

Mit dieser Doppelfunktion des Landratsamtes wird eine Verbindung zwischen Staatsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung geschaffen. 


Herzlich Willkommen im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge!

Verwaltungsaufbau

Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter, zum einen als Verwaltungsbehörde des Landkreises und zum anderen als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Amtsvorstand ist der von den Kreisbürgern direkt gewählte Landrat.

Die wesentlichen Aufgaben sind in der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern festgelegt. Danach sollen die Landkreise im eigenen Wirkungskreis die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind. Dazu gehören als Pflichtaufgaben beispielsweise die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Kreisstraßen, der Betrieb der Kreiskrankenhäuser, die Sachaufwandsträgerschaft für die weiterführenden und beruflichen Schulen einschließlich der Schülerbeförderung, ebenso wie die Abfallbeseitigung sowie die Jugend- und die Sozialhilfe.