Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

Es wird empfohlen, sich über die Wohnraumförderung rechtzeitig zu informieren und beraten zu lassen. Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Zur Beratung und Abklärung der Grundsatzfragen werden folgende Unterlagen benötigt:

- Einkommensnachweise, aus denen die Höhe des Bruttoeinkommens aller Haushaltsangehörigen hervorgehen.

- Lageplan Grundstück, Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt) bzw. Exposè der Immobilien mit       Wohnflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raumes.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen vorab digital oder in Papierform zuzuschicken, damit die grundsätzlichen Voraussetzungen vorgeprüft werden können. Danach kann ein Termin vor Ort im Landratsamt oder als Web-Veranstaltung durchgeführt werden.

 

Selbstgenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es im:

Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als zinsgünstige Darlehen, die mit dem staatlichen Baudarlehen gekoppelt werden können.

Bitte beachten Sie, dass das o. g. Staatliche Baudarlehen nur gewährt werden kann, wenn das Vorhaben ohne Förderung oder aufgrund der Gewährung des Zinsverbilligungsdarlehens nicht tragbar ist.