Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

Es wird empfohlen, sich über die Wohnraumförderung rechtzeitig zu informieren und beraten zu lassen. Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Zur Beratung und Abklärung der Grundsatzfragen werden folgende Unterlagen benötigt:

Einkommensnachweise, aus denen die Höhe des Bruttoeinkommens aller Haushaltsangehörigen hervorgehen.

Lageplan Grundstück, Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt) bzw. Expose der Immobilien mit Wohnflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raumes.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen vorab digital oder in Papierform zuzuschicken, damit die grundsätzlichen Voraussetzungen vorgeprüft werden können. Danach kann ein Termin vor Ort im Landratsamt oder als Web-Veranstaltung durchgeführt werden.

Unser Tipp:

Unter der Adresse www.baufoerderer.de hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau zusammen mit der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ein Portal für die Wohnungsbauförderung im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, das u. a. län-derspezifische Angaben zu den einzelnen Förderprogrammen und einen sog. „Förderrechner“ enthält, mit dem sich Interessenten selbst ausrechnen können, ob eine Antragstellung unter Einkommensgesichtspunkten sinnvoll ist