Schwimmförderprogramm "Mach mit - Tauch auf!"

12.09.2023

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.

Alle Erstklässlerinnen und Erstklässer bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.

Fragen und Antworten für Eltern und Kinder

Teilnahmeberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften Erstklässlerinnen und Erstklässler sowie Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/24. Vorschulkinder sind dabei die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2023/24 sind das in der Regel die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/2025 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden.

Die teilnahmeberechtigten Kinder erhalten den Gutschein zu Beginn des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/24 in ihrer Kindertageseinrichtung, schulvorbereitenden Einrichtung, Grund- oder Förderschule.
 

Vorschulkinder, die keine schulvorbereitende Einrichtung besuchen, können über Ihre Erziehungsberechtigten einen Gutschein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt des Wohnortes) beantragen. Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular für Vorschulkinder

Der Gutschein ist für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12. September 2023 und dem 9. September 2024 stattfindet.

Der Gutschein kann (nur im Original) bei allen teilnehmenden Kursanbietern eingelöst werden. Die Rückseite des Gutscheins muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei der Anmeldung zum Seepferdchenkurs abgegeben werden. Die Kursgebühr wird dann um den Gutscheinbetrag ermäßigt. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.

Nein, das Bestehen der Seepferdchenprüfung ist keine Voraussetzung für die Anrechnung des Gutscheins.

Der Gutschein kann grundsätzlich bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden. Auch andere Anbieter, z. B. private Schwimmschulen oder kommunale Bäder, können die Gutscheine annehmen. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt im Vorfeld bei dem Kursanbieter Ihrer Wahl, ob er die Gutscheine annimmt.

Nein, die Einlösung des Gutscheins kann nur über den jeweiligen Kursanbieter erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei dem Kursanbieter Ihrer Wahl, ob er die Gutscheine annimmt.

Fragen und Antworten für Kursanbieter

Grundsätzlich alle Anbieter, die Kurse zum Erwerb des Seepferdchens durchführen.

Die leitende Lehrperson des jeweiligen Schwimmkurses muss mindestens eine der folgenden Qualifikationen besitzen:

  • Gültige Lizenz in einem der nachfolgend aufgeführten Fachbereiche:
    • Trainer C Schwimmen oder Rettungsschwimmen (oder höherwertig)
    • Fachübungsleiter C Schwimmen oder Rettungsschwimmen (oder höherwertig)
    • Übungsleiter C Schwimmen oder Rettungsschwimmen (oder höherwertig)
    • Lehrschein Schwimmen oder Rettungsschwimmen
       
  • Lehrkräfte, die über eine Lehrberechtigung gem. KMBek vom 1. April 1996 Nr. VIII/5 – K7405-3/79 291/93 verfügen
  • Fachangestellte für Bäderbetriebe (sog. Schwimmmeistergehilfe)
     
  • Meister für Bäderbetriebe (sog. Schwimmmeister/Bademeister)
     
  • Lehrkräfte, die den Schwimmunterricht an Hochschulen erteilen
     
  • Staatlich geprüfte Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer
     
  • Fachsportleitungen Schwimmen der uniformierten Verbände
     

Alternativ können auch Kursanbieter am Gutscheinprogramm teilnehmen, wenn die vom Anbieter eingesetzte leitende Lehrperson eines Schwimmkurses über eine schriftliche Bestätigung des Bundesverbands zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) verfügt, dass deren Qualifikation mit den vorstehenden Mindestqualifikationen vergleichbar ist.

Der Gutschein ist für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12. September 2023 und dem 9. September 2024 stattfindet.

Gerne können auch Anbieter mit Sitz außerhalb von Bayern die Gutscheine annehmen, sofern sie Kurse zum Erwerb des Seepferdchens durchführen. Dies gilt grundsätzlich auch für Kursanbieter mit Sitz im Ausland. Die Abrechnung der Gutscheine erfolgt über die nächstgelegene bayerische Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Es können nur Original-Gutscheine abgerechnet werden, die im Kindergarten-/Schuljahr 2023/2024 ausgeteilt wurden. Kopien der Gutscheine oder „alte“ Gutscheine aus dem Kindergarten-/Schuljahr 2021/2022 können nicht abgerechnet werden.

Ja. Kursanbieter erhalten für den bei Ihnen entstandenen Aufwand eine Aufwandspauschale in Höhe von 2,50 Euro pro erstattetem Gutschein.

Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular für Kursanbieter

Bitte beachten Sie dazu die FAQ „Wer muss das Antragsformular verwenden?“

Grundsätzlich müssen alle Antragsteller das Antragsformular verwenden.

Eine Ausnahme besteht lediglich für im Bayerischen Landes-Sportverband – BLSV – organisierte (Schwimm-)Vereine; diese können den Antrag auch beim BLSV und ausschließlich in digitaler Form über die dortige Plattform BLSVdigital (mit Upload aller erforderlichen Unterlagen; Antragsvordruck ist dort abrufbar) stellen

Die Antragsformulare können bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreien Stadt) eingereicht werden. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist im Regelfall der Sitz des Anbieters bzw. Vereins. Ausschließlich für Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands – BLSV – besteht die Möglichkeit, den Antrag beim BLSV über die dortige Plattform BLSVdigital einzureichen. Dazu sind nähere Informationen auf der Seite des BLSV eingestellt.

Außerbayerische Anbieter beachten bitte die FAQ „Wir haben unseren Sitz nicht in Bayern (anderes Bundesland, Ausland). Können wir auch an der Aktion teilnehmen?“.

Dem Antragsformular sind die Gutscheine der Kursteilnehmer sowie der Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung beizufügen. Die Anlagen können im Original oder in Kopie eingereicht werden.

Förderanträge können bis zum 30.11.2024 eingereicht werden.

Nein. Die Gutscheine können und sollen – wie im Formular vorgesehen – gesammelt in „Listenform“ an die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) übermittelt werden. Dies gilt auch für die ausschließlich für Mitgliedsvereine des BLSV bestehende Möglichkeit der digitalen Meldung über die Plattform BLSVdigital.

Die Antragsunterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Antragstellung fünf Jahre aufzubewahren. Eine Aufbewahrung der Unterlagen in digitaler Form ist zulässig.

Die Auszahlung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörden oder den BLSV im Regelfall zeitnah nach Einreichung der Antragsunterlagen.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Förderaktion bewerben möchten. Daher haben wir hierfür eine Grafik erstellt, die Sie für Ihre Werbung nutzen dürfen. Sie finden diese unter "Downloads" oder direkt hier:

Seepferdchen Gutscheingrafik

Bildnachweis: Bayerisches Innenministerium

Aus Begleittexten sollte hervorgehen, dass es sich um eine Förderung der Bayerischen Staatsregierung handelt. Wir schlagen folgende Textbausteine vor, an denen Sie sich gerne orientieren und die Sie in Ihre Texte integrieren können:

Mach mit – Tauch auf! Gutschein für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ Angesichts der herausragenden Bedeutung der Schwimmfähigkeit von Kindern für deren gesundes Aufwachsen hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 13. Juni 2023 beschlossen, das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ für Kurse zum Erwerb des „Seepferdchens“ fortzuführen.

Zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten daher alle Erstklässlerinnen und Erstklässler sowie alle Vorschulkinder einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Die Gutscheine, die in einem Flyer integriert sind, werden in den jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Grund-/ Förderschulen zu Beginn des Kindergarten-/Schuljahres 2023/24 an die zuwendungsberechtigten Vorschulkinder bzw. Erstklässler/-innen ausgegeben.

Vorschulkinder im Sinne des Schwimmförderprogramms „Mach mit – Tauch auf!“ sind dabei die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2023/24 sind dies regelmäßig die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/2025 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden.

Um den Anteil an Nicht-Schwimmern bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ zudem ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.