- Fischereipachtverträge
- Fischereierlaubnisscheine
- Elektrofischerei
- Fischereiaufseher
- Fischereischein (Beantragung über die Wohnsitzgemeinde)
- Fischerprüfung
Hinweise:
Das Bayerische Fischereirecht erlaubt unter Einhaltung bestimmter Regeln und unter Beachtung der Schonzeiten in einem oberirdischen Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
Doch nicht jeder darf einfach seine Angel auswerfen und in den Gewässern im Landkreis fischen. Wer fischen möchte, muss entweder Fischwassereigentümer, Pächter oder Inhaber eines Erlaubnisscheins sein.
Auch das Fischen mit elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden.
Termine im Landratsamt können ab sofort bequem online gebucht werden über das Termin-Tool auf der Website des Landratsamts Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Sie können Termine auch telefonisch über den Bürgerservice vereinbaren: 09232 80-580.
Bitte beachten Sie, dass ein Besuch im Landratsamt ohne Termin nicht möglich ist.