Gesundheitszeugnis

Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen:

1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
4. Eiprodukte
5. Säuglings- oder Kleinkindernahrung
6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen

und dabei mit den unverpackten Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen

oder

in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind (hierzu zählt auch der Spülbereich),

benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt.

Die Bescheinigung (umgangssprachlich "Gesundheitszeugnis") wird nach erfolgter Belehrung über die hygienerechtlichen Vorschriften und die richtigen Verhaltensweisen im Umgang mit Lebensmitteln durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Alternativ kann die Bescheinigung auch durch einen dafür zugelassenen niedergelassenen Arzt im Landkreis Wunsiedel erteilt werden.

Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
 

>>> Inzidenzabhängige Coronaregelungen beachten!! ggf. ist bei 3-G-Regelung die Vorlage eines aktuellen Negativtests oder eines Impf- oder Genesenennachweises zur Teilnahme an der Belehrung notwenig!! <<<

Sammelbelehrungen finden alle zwei Wochen dienstags, 11:00 Uhr, im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Geschäftsbereich Gesundheitswesen, statt. Teilnehmer müssen sich bis spätestens 10:45 Uhr an der Anmeldung im Landratsamt Wunsiedel, Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel, einfinden.

Bitte vereinbaren Sie vorher unbedingt telefonisch einen Termin oder melden sich über das Online-Buchungssystem an, da Ihre persönlichen Daten bereits im Vorfeld zur Vorbereitung der Belehrung und zur Vorbereitung der Unterlagen benötigt werden. Falls Teilnehmer nicht angemeldet sind und an der Belehrung teilnehmen, kann dies im Nachhinein zu längeren Wartezeiten führen!

     Unter folgendem Link können Sie sich als Einzelteilnehmer online zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ("Gesundheitszeugnis") anmelden:

Wichtig: Bitte melden Sie sich immer mit den Daten der zu belehrenden Person an, falls Sie die Anmeldung im Auftrag einer anderen Person durchführen!

https://wunsiedel.onlinebs.de/wun/index.xhtml

Firmen, Schulen und andere Institutionen, die mehrere Personen für die Belehrung anmelden möchten, müssen sich immer im Vorfeld telefonisch unter 09232 / 80-107 anmelden.

Bedenken Sie, dass Tätigkeiten im Lebensmittelbereich erst nach erfolgter Belehrung begonnen werden darf.

Für die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz werden folgende Gebühren berechnet:

- Sammelbelehrung: 14,00 €

Informationen über den Inhalt der Belehrung finden Sie rechts in der Downloadbox