Baugenehmigung / Baurecht

Neubau MAK

Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist für die Bauaufsicht, die Baugenehmigungen und die Bauberatung im gesamten Landkreis mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Selb und Marktredwitz zuständig. Als Ansprechpartner steht hierfür abhängig vom konkreten Bauvorhaben und vom jeweiligen Bauort Fachpersonal zur Verfügung, das sich aus Bautechnikern und Verwaltungsmitarbeitern zusammensetzt.

Beim Baurecht unterscheidet man nach dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Als Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist die Übereinstimmung mit beiden Rechtsbereichen erforderlich.

Das Bauplanungsrecht, das bundeseinheitlich vor allem im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt ist, beschäftigt sich damit, wo und was gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht ist jeweils Ländersache und klärt (nachdem bauplanungsrechtlich feststeht, wo und was gebaut werden kann), wann und wie gebaut werden darf. Es konzentriert sich also auf die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück.

Grundsätzlich ist jede Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen baugenehmigungspflichtig. Eine Reihe von Bauvorhaben können jedoch verfahrensfrei durchgeführt werden oder unterliegen der sog. Genehmigungsfreistellung, weshalb die Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nicht erforderlich ist. Angemerkt wird, dass Vorhaben welche der Verfahrensfreiheit unterliegen dennoch die geltenden baurechtlichen Vorschriften einhalten müssen.

Zur Festlegung des jeweils durchzuführenden Verfahrens ist es aufgrund der oft vorliegenden komplizierten Fallgestaltung empfehlenswert, rechtzeitig vor Beginn einer geplanten Maßnahme Kontakt mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge aufzunehmen. Die nebenstehenden Ansprechpartner stehen hierfür gerne zur Verfügung.

Für ein Beratungsgespräch wären folgende Unterlagen hilfreich:

  • wenn möglich einen aktuellen Lageplan
  • sofern vorhanden, bereits genehmigte Pläne
  • Unterlagen wie Bauzeichnungen oder Skizzen