Baugenehmigung / Baurecht

Neubau MAK

Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist für die Bauaufsicht, die Baugenehmigungen und die Bauberatung im gesamten Landkreis mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Selb und Marktredwitz zuständig. Als Ansprechpartner steht hierfür abhängig vom konkreten Bauvorhaben und vom jeweiligen Bauort Fachpersonal zur Verfügung, das sich aus Bautechnikern und Verwaltungsmitarbeitern zusammensetzt.

Beim Baurecht unterscheidet man nach dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Als Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist die Übereinstimmung mit beiden Rechtsbereichen erforderlich.

Das Bauplanungsrecht, das bundeseinheitlich vor allem im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt ist, beschäftigt sich damit, wo und was gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht ist jeweils Ländersache und klärt (nachdem bauplanungsrechtlich feststeht, wo und was gebaut werden kann), wann und wie gebaut werden darf. Es konzentriert sich also auf die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück.

Grundsätzlich ist jede Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen baugenehmigungspflichtig. Eine Reihe von Bauvorhaben können jedoch verfahrensfrei durchgeführt werden oder unterliegen der sog. Genehmigungsfreistellung, weshalb die Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nicht erforderlich ist. Angemerkt wird, dass Vorhaben welche der Verfahrensfreiheit unterliegen dennoch die geltenden baurechtlichen Vorschriften einhalten müssen.

Zur Festlegung des jeweils durchzuführenden Verfahrens ist es aufgrund der oft vorliegenden komplizierten Fallgestaltung empfehlenswert, rechtzeitig vor Beginn einer geplanten Maßnahme Kontakt mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge aufzunehmen. Hierzu sind folgende Unterlagen hilfreich:

  • Ein aktueller Lageplan, ggf. mit der Einzeichnung des geplanten Vorhabens
  • Bauzeichungen oder Skizzen des geplanten Vorhabens

Für Ihre Anfrage gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Per Email unter der zentralen Mailadresse E-Mail. Das Funktionspostfach wird regelmäßig überprüft und die Nachrichten dann verteilt, so dass auch im Urlaubs -oder Krankheitsfall Ihres Sachbearbeiters die Mail auf jeden Fall gelesen wird.
  • Persönlich bei dem für den jeweiligen Bauort zuständigen Sachbearbeiter. Bitte beachten Sie, dass Sie bei persönlichen Vorsprachen unbedingt vorab einen Termin vereinbaren. Da unsere Tätigkeit Besprechungen und Vor-Ort-Termine erforderlich macht, kann nur so sichergestellt werden, dass der richtige Ansprechpartner für Sie zur Verfügung steht.
  • Telefonische Anfragen sind meist nicht zielführend, da ohne Lageplan und Skizzen keine zuverlässige Auskunft gegeben werden kann. Wir bitten deshalb davon abzusehen.

Zuständigkeiten nach Gemeinden

Frau Lippert
Arzberg, Bad Alexandersbad, Kirchenlamitz, Marktleuthen, Nagel, Röslau, Schönwald, Tröstau, Weißenstadt

Frau Schimmer
Höchstädt, Hohenberg, Schirnding, Thiersheim, Thierstein, Wunsiedel