Öffentliche Bekanntmachung des Baugenehmigungsbescheids „Interaktiver MTB-Park mit Lernparcours“ sowie der entsprechenden Auslegung; Vollzug des Umweltverträglichkeitsgesetzes

Gz:      41-437/2019

Bekanntmachung

Mit Bescheid vom 13.07.2021 hat das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge den Antrag des ZV Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg zum Bau eines Interaktiven MTB-Parks in der Gemarkung Martinlamitzer Forst-Nord Fl. Nr. 63, Gemarkung Martinlamitzer Forst-Süd   Fl.Nr. 21 und 32 genehmigt. Dieser Bescheid wird hiermit gem. § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich bekannt gemacht.

Gegenstand des Vorhabens:

Im Bereich des Großen Kornbergs soll beidseits der bestehenden Skipisten ein interaktiver Mountainbike-Park mit Trails in verschiedenen Schwierigkeitsstufen errichtet werden, wie z.B. ein Asphaltpumptrack, Kidstrails, Spitzkehrentrails. Die Gesamtfläche des gesamten Projektgebietes beträgt ca. 22 ha, davon entfallen ca. 43.000 m² auf die Flächen der Trails. Teilweise sind für diese Maßnahmen Rodungen erforderlich.

Der verfügende Teil des Bescheides lautet:

Der Bauantrag wird entsprechend den mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen genehmigt. Die Bauvorlagen, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und der UVP-Bericht des Büros FROELICH & SPORBECK Umweltplanung und Beratung vom 06.08.2020 sind Bestandteil dieses Bescheides. Die Genehmigung kann widerrufen werden, wenn eine uneingeschränkte Zufahrt zum Baugrundstück nicht mehr möglich ist. Die Rodungserlaubnis wird gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Waldgesetz erteilt. Die im Anhörungsverfahren erhobenen Einwendungen werden, soweit ihnen nicht durch Nebenbestimmungen dieses Bescheids Rechnung getragen wurde bzw. soweit sie nicht in die Allgemeinverfügung zur Regelung des Erholungsverkehrs am Großen Kornberg eingearbeitet wurden, zurückgewiesen.

Es wird daraufhin gewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth erheben.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

- Schriftlich oder zur Niederschrift:

Die Klage können Sie schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben. Die Anschrift lautet:

Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth,
Hausanschrift:            Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth,
Postfachanschrift:      Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,

- Elektronisch:

Die Klage können Sie beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth auch elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erheben.

In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts und des Denkmalschutzrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
  • Die Einlegung eines Rechtsbehelfes per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz
  • des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge (www.landkreis-wunsiedel.de) bzw.
  • der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
  • Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und die ihm zugrundeliegenden Genehmigungsunterlagen liegen in der Zeit vom

30.07.2021 bis einschließlich 13.08.2021

im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge (Jean-Paul-Str. 9, Wunsiedel i. Fichtelgebirge), im Landratsamt Hof (Schaumbergstr. 14, Hof), sowie in den Städten Rehau (Martin-Luther-Str. 1, Rehau), Schwarzenbach a.d. Saale (Ludwigstr. 4, Schwarzenbach a.d. Saale), Selb (Ludwigstr. 6, Selb), Kirchenlamitz (Marktplatz 3, Kirchenlamitz), Marktleuthen (Marktplatz 3, Marktleuthen) und Schönwald (Schulstr. 6, Schönwald) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsicht aus und können dort eingesehen werden. Hinsichtlich der Öffnungszeiten wird gebeten, die Hinweise in den jeweils ortsüblichen Bekanntmachungen der auslegenden Gemeinden zu beachten. Zudem kann der Bescheid und seine Begründung von den Betroffenen und von denjenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge schriftlich bzw. unter E-Mail, E-Mail, 09232/80442 bzw. 09232/80443 angefordert werden.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 13.08.2021) den Betroffenen und den gegenüber, die Einwendungen erhoben haben als zugestellt (Art.74 Abs. 5 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Wunsiedel, den 20.07.2021,

Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge;
gez. Sellnow, Oberregierungsrätin

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