Wenn Sie schon längere Zeit als Ausländer in Deutschland leben und Ihr Aufenthalt dauerhaft bleiben wird, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Damit erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und haben alle Rechte und Pflichten eines Deutschen. Grundlage hierfür sind die Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise und Informationen zum Einbürgerungsverfahren geben: