Seit Mitte Oktober 2021 kommt es in Deutschland wieder zu vermehrt auftretenden Fällen von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, Geflügelpest), in den meisten aktuellen Fällen verursacht durch den bekannten Subtyp H5N1. Neben den Fällen bei Wildvögeln, hier vor allem Wildgänsen und Wildenten, aber beispielsweise auch Möwen und Greifvögeln, gab es bereits mehr als 20 mehrere Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln bzw. in Geflügelbeständen.
Geflügelpest auf dem Vormarsch:
Landratsamt ordnet
weitergehende Sicherheitsmaßnahmen an
In Bayern erfolgte der erste Nachweis einer HPAIV-Infektion beim Wildvogel bereits am 21.10.2021 (Landkreis Cham) und am 02.11.2021 (Landkreis Nürnberger Land). Die diagnostizierten Fälle zeigen eindeutig, dass das aktuelle Geflügelpestgeschehen Bayern erreicht hat. Es ist davon auszugehen, dass es zu einer weiteren Ausbreitung der Infektion in der bayerischen Wildvogelpopulation kommen wird.
Aus diesem Grund gelten ab Freitag (10.12.2021) im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge verschärfte Regeln für Geflügelhalter. Dazu hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Ziel ist, eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Regelungen gelten für Geflügelhalter, die bis zu 1.000 Tiere halten und betreffen deshalb kleine landwirtschaftliche Betriebe genauso wie Hobbyhalter. Beispielsweise dürfen die Ställe von Betriebsfremden nicht mehr ohne entsprechende Schutzkleidung betreten werden. Auch gibt es Anweisungen zum Thema Desinfektion. Ausstellungen, Märkte oder Geflügelschauen sind ebenfalls untersagt.
Die Allgemeinverfügung finden Sie im Sonderamtsblatt Nr. 55/2021 des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge: