Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, die 1953 bis 1958 geboren sind, sollten sich gleich zu Jahresbeginn um ihren Führerscheinumtausch kümmern. Sie sind von der ersten Umtauschfrist, die am 19.01.2022 endet, betroffen.
Umgetauscht werden müssen alle noch nicht befristeten Führerscheine, egal ob grau, rosa oder bereits im Scheckkartenformat. Umgesetzt wird damit eine Vorgabe der EU. Ziel ist es vor allem, einen deutlich höheren Fälschungsschutz zu erreichen. Seit 2013 werden Führerscheine in Deutschland ohnehin nur für einen begrenzten Zeitraum von 15 Jahren ausgestellt. Diese verlieren Ihre Gültigkeit automatisch mit dem aufgedruckten Ablaufdatum (Nr. 4a auf dem Kartenführerschein). Der Umtausch ist entweder nach Geburtsjahrgängen gestaffelt (graue und rosa Führerscheine) oder richtet sich bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen nach deren Herstellungsdatum.