Risikoabschätzung fällt positiv aus: Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben

(29.04.2021)

Geflügel im Landkreis darf ab morgen wieder im Freien gehalten werden. Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge hebt die sogenannte Aufstallungspflicht und die damit verbundenen weiteren Maßnahmen ab dem morgigen Freitag auf.

Anlass ist die aktuelle Risikoeinschätzung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hinsichtlich einer weiteren Ausweitung der Geflügelpest. Diese hat ergeben, dass die Zahl der Fälle bayernweit in den vergangenen Wochen spürbar rückläufig ist, weshalb diese Lockerungen vertretbar seien.

Einen Grund zur Entwarnung zum Thema Vogelgrippe gibt es aber nicht. Natürlich ist auch weiterhin Vorsicht geboten, mahnen die Experten des LGL. Sollten wieder Fälle auftreten, werden auch erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung finden Sie im Sonderamtsblatt Nr. 24/2021 des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge