Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 03. März 2021 und einem zustimmenden Beschluss des Ministerrats vom 04. März 2021 sollen auch im Jahr 2021 die für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von rund 20. Mio. Euro auf rund 40 Mio. Euro verdoppelt werden. Wie bereits im Vorjahr sollen mit dieser Maßnahme die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand schnell und unbürokratisch unterstützt werden.
Folgende Erleichterungen werden zugelassen:
- Für im Jahr 2021 gestellte Anträge auf Vereinspauschel wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils i. H. v. 10% verzichtet, wenn der jeweilig Verein die Voraussetzung im Jahr 2019 (für die Beantragung der Vereinspauschale 2020) noch erfüllt hat.
- Soferen ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70% des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erricht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden. Dies gilt nicht im Fall von Beitragsermäßigungen/Beitragsfreistellungen.
- Die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale wird ausnahmsweise verlängert bis 6. April 2021 (Hierbei handesl es sich um eine ausschlussfrist!)
Hinweis: Das Erreichen der Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten bleibt weiterhin bestehen!