„Wer begleitet uns beim Großwerden?“
#unterstuetzung-die-ankommt (Teil 3)

Bundesweit läuft derzeit die Aktion „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“. Auch unser Jugendamt beteiligt sich an der Kampagne, die zeigen soll, von welchen Hilfestellungen Kinder und Familien im Landkreis profitieren können. Wir stellen Euch auch heute wieder drei Mitglieder unseres sympathischen Teams vor.


Heute 01: der Pflegekinderdienst

Können Kinder vorübergehend oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern verbleiben, kann es sein, dass ihre Aufnahme in eine Pflegefamilie nötig wird. Wir versuchen, eine passende Pflegefamilie für das Kind zu finden, betreuen die Kinder und die Pflegeeltern, solange sich die Kinder in der Pflegefamilie befinden und regeln eine sinnvolle Umgangsstruktur zwischen den Kindern und ihren leiblichen Eltern.

Wir suchen immer geeignete Familien, die sich vorstellen können, ein Kind in Pflege aufzunehmen. Sind Sie vielleicht dazu bereit, Ihre Familie für ein fremdes Kind zu öffnen und in Ihrer Familie aufzunehmen, solange es erforderlich ist? Sie benötigen dafür keine pädagogische Ausbildung, aber Sie sollten Erfahrung mit und Freude an Kindern haben. Sie sollten belastbar, einfühlsam, kooperationsbereit sein und die Zeit haben, dem Kind und seinen Bedürfnissen gerecht zu werden. Außerdem ist es wichtig, dass Sie ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben, um das Kind bei sich aufzunehmen.

Solltet Ihr noch Fragen zum Thema „Pflegefamilie“ haben oder Euch als Pflegefamilie bewerben wollen, so könnt Ihr Euch gerne an uns wenden. Kontaktdaten findet ihr hier


Heute 02: die Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe unterstützt straffällig gewordene Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (bis 21 Jahre). Sie bringt die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte in das Verfahren vor dem Jugendgericht bzw. im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ein und gibt ihre Einschätzung ab, ob Heranwachsende nach Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht verurteilt werden sollten und welche Ahndung erzieherisch sinnvoll ist. Die Vorschläge der Jugendgerichtshilfe sind Empfehlungen. Die Entscheidung liegt beim Jugendgericht.

Aufgaben der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sind:

• junge Menschen im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zu unterstützen,

• gegenüber dem Jugendgericht/der Staatsanwaltschaft eine sozialpädagogische Stellungnahme abzugeben,

• abzuklären, ob der junge Mensch Probleme hat und Hilfe benötigt. In diesen Fällen leitet die Jugendgerichtshilfe entsprechende Hilfemaßnahmen ein.

Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Interessierte hier


Heute 03: Trennungs- und Scheidungsberatung

Das Jugendamt berät in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Ziel, dass im günstigsten Fall beide Elternteile trotz Trennung bzw. Scheidung Verantwortung für die Belange ihrer Kinder übernehmen können. Eltern werden unterstützt, eine einvernehmliche Regelung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts zu finden. Wir beraten Euch bzgl. Umgangsfragen und elterlicher Sorge.

Nähere Informationen und Kontaktdaten findet Ihr hier