Neuregelung bei den Bürgertestungen (schnelltests):

Vorgaben von Bund und Land sind ab heute 30.06.2022 gültig

Der Bund hat die Bürgertestungen (Schnelltests) auf das Corona-Virus in einer neuen Testverordnung geregelt. Die neuen Vorgaben gelten ab heute und werden dementsprechend auch an den Teststellen im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge zur Anwendung kommen.

Anspruch auf einen kostenlosen Test haben nun nur noch folgende Personengruppen:

1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
3. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
4. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (bedeutet: das sogenannte „Freitesten“)
5. Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 (bedeutet: Personen, die als Pflegebedürftige/Patienten in Pflegeeinrichtungen leben sowie und deren Besucher)
6. Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben.
7. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind, (bedeutet: schwerbehinderte Personen beschäftigt sind, die staatliche Leistungen im Sinne des Persönlichen Budgets beziehen und deren Beschäftigte)
8. Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (bedeutet: pflegende Angehörige)

Damit ergeben sich Veränderungen für die Arbeit an den Testzentren im Landkreis. Kostenpflichtige Tests (Drei-Euro-Tests) sind bereits seit heute in den teilnehmenden Apotheken möglich. Die Stadt-Apotheke in Weißenstadt, die Stadt-Apotheke in Marktleuthen und die Marien-Apotheke in Marktredwitz bieten Tests mit Terminvereinbarung an.

An der lokalen Teststelle in Wunsiedel sind nur kostenfreie Testungen möglich. Die Teststelle hat ab dem morgigen 01. 07. täglich von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet, auch an den Wochenenden und Feiertagen.

Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von Arztpraxen und privaten Anbietern, die Testungen anbieten. Sie entscheiden eigenverantwortlich, ob sie künftig kostenpflichtige Testungen anbieten werden.

Einen Überblick über alle Testmöglichkeiten und die künftig für die Testungen erforderlichen Nachweise findet sich auf der Übersicht der Teststellen des Landkreises.