Radonschutz am Arbeitsplatz:

Die erste Etappe im ersten Radon-Vorsorgegebiet Bayerns ist geschafft

Radon ist im Fichtelgebirge als Heilmittel bekannt und geschätzt. In zu hohen Konzentrationen kann es sich aber nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Um sich und andere bei der Arbeit vor dem radioaktiven Edelgas zu schützen, wird im Landkreis seit dem vergangenen Jahr an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss für einen Zeitraum von insgesamt zwölf Monaten die Radonkonzentration gemessen. Diese erste Etappe in Sachen Gesundheitsschutz ist damit fast geschafft. In den nächsten Wochen und Monaten heißt es nun: Messgeräte einsammeln, Ergebnisse bewerten und bei Interesse die angebotene Pauschale beantragen.

Der Grundgedanke des Radonvorsorgegebiets ist einfach: Nur eine langfristige Radonmessung schafft Klarheit über die Radonsituation. Um Beschäftigte, aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern wie auch Selbstständige zu schützen, sieht das Strahlenschutzgesetz vor, dass die Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss gemessen wird. Grund ist, dass der Landkreis seit 11.02.2021 vom Bayrischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt ist. Verpflichtend sind Messungen an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss über zwölf Monate mit Messgeräten von einer anerkannten Stelle. Am besten verwendet man sogenannte Exposimeter.

Unterstützung durch den Landkreis

„Um die Verantwortlichen mit diesen neuen Pflichten nicht alleinzulassen, hat der Landkreis vorgesorgt. Im Landratsamt ist unsere Kollegin Eva Bayreuther seit letztem Jahr kompetente Ansprechpartnerin bei Fragen rund um die Radonmessungen“, so Landrat Peter Berek. „Unsere Anlaufstelle wurde gut angenommen. Nach der Festlegung als Radon-Vorsorgegebiet hat Frau Bayreuther zahlreiche Anfragen entgegengenommen und Unternehmen mit Rat und Tat unterstützt.“

In diesem Jahr nähern sich viele, die für einen Arbeitsplatz verantwortlich sind, dem nächsten Schritt hin zum Radonschutz: Sie sammeln ihre Messgeräte nach der zwölfmonatigen Messung wieder ein und schicken sie an die anerkannte Stelle zur Auswertung zurück. Wichtig ist, dass die gesetzlich vorgeschriebene Messdauer von zwölf Monaten eingehalten wird. Denn nur so werden auch die jahreszeitlichen Schwankungen der Radonkonzentration erfasst.

Was die Verantwortlichen nach einiger Zeit von der anerkannten Stelle zurückerhalten, sind die Messergebnisse. Diese vergleichen sie dann mit dem Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3). Wird der Referenzwert unterschritten, muss am Arbeitsplatz nichts weiter getan werden.

Was zu tun ist:

Wird der Referenzwert jedoch überschritten, müssen Maßnahmen umgesetzt werden, um die Radonkonzentration dauerhaft zu senken. Um die passende Radon-Schutzmaßnahme für das jeweilige Gebäude zu finden, können Radonspezialisten hinzugezogen werden. Informationen zu Radon-Schutzmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) unter www.lfu.bayern.de/.../Bestandsgebäude.

Unabhängig von der Höhe der Messergebnisse ist die Teilnahme am Pilotprojekt „Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge“ des LfU möglich. Über dieses Pilotprojekt können Teilnehmende eine Pauschale in Höhe von 25 Euro je Messergebnis und den zugehörigen Gebäudedaten erhalten. Dafür müssen sie die Ergebnisse der Radonmessungen sowie Informationen zum Gebäude an das LfU übermitteln. Die eingesendeten Daten helfen dem LfU dabei, die Datengrundlage zur räumlichen Verteilung von Radon in Bayern und in ganz Deutschland weiter zu verbessern.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen wie auch die Dokumente zur Teilnahme finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des LfU allgemein unter www.lfu.bayern.de oder hier das Pilotprojekt.