Fälle von Geflügelpest im Landkreis bestätigt: 


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Nach einer erneuten und ausführlichen Risikobewertung der Situation – auch in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken – kann eine Pflicht zur Aufstallung der Geflügelbestände im betroffenen Gebiet ausbleiben. Das Veterinäramt im Landratsamt orientiert sich bei der Umsetzung an den geltenden Regularien, wonach bei einem Tierbestand mit weniger als 50 Tieren keine Schutz- und Überwachungszonen nötig sind. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern wird zum Schutz des eigenen Bestandes lediglich empfohlen, das Geflügel nicht ins Freie zu lassen.


Kleinbestand eines Hobbyhalters ist betroffen

Im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge wurde in einem Hobbygeflügelbestand am 10.02.2023 das Geflügelpestvirus nachgewiesen. In dem Bestand mit Hühnern und Enten ist ein Großteil der Hühner innerhalb weniger Tage verendet. Die noch verbliebenen Vögel wurden bereits am 09.02.2023 durch einen Amtstierarzt eingeschläfert. Ein weiterer Nachweis des Geflügelpestvirus hat sich zwischenzeitlich auch bei einem tot aufgefundenen Wildvogel ergeben.

Da es sich im ersten Fall um einen Hobbybestand mit weniger als 50 Tiere handelte, musste das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge keine Schutz- und Überwachungszone mit weitergehenden Maßnahmen und Beschränkungen ausweisen, wie es beim Seuchenausbruch im Landkreis Tirschenreuth der Fall war.  Die in diesem Zusammenhang per Allgemeinverfügung auch in Teilen des Landkreises Wunsiedel angeordneten Maßnahmen sind zwischenzeitlich aufgehoben worden. Es wird aber zumindest kein Weg daran vorbeiführen, dass in den von den genannten Ausbrüchen der Geflügelpest betroffenen Gemeinden und dem dazwischen gelegenem Gemeindegebiet von Bad Alexanderbad zum besseren Schutz der Hausgeflügelbestände die Aufstallung von Geflügel generell angeordnet wird. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird in Kürze veröffentlicht werden.

Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin dazu aufgerufen, den Fund von verendetem Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden und es nicht direkt zu berühren.

Schutzmaßnahmen sind nötig

Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel und gehaltenen Vögeln zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren

Um gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Wunsiedel bereits Ende Oktober 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tieren haben seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen Unbefugte Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe zu errichten. Das Team des Veterinäramts im Landkreis empfiehlt allen Geflügelhaltern und den Haltern sonstiger Vögel eindringlich, die genannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und ihr Geflügel möglichst auch dann aufzustallen, wenn sich die Haltung außerhalb der aktuell betroffenen Zone befindet.