Kostenfreiheit des Schulweges

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Für viele Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte steht aktuell die Frage nach einem Schulwechsel an. Damit der Wechsel auf eine Berufsfachschule, Wirtschaftsschule oder eine Fachoberschule bzw. Berufsoberschule nicht zu Problemen mit einer Übernahme von Schulwegkosten führt, empfiehlt das Mobilitäts-Team des Landkreises, folgende Punkte zu beachten:

Die Übernahme von Schulwegkosten ist nur möglich, wenn die nächstgelegene Schule besucht wird. Die nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Aufwand erreichbar ist. Maßgebend hierfür sind die Kosten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel und nicht die tatsächlich zurückgelegte Fahrtstrecke.

Kann ein Schüler bei der nächstgelegenen Schule nicht aufgenommen werden, werden die Fahrtkosten zu einer anderen, dann nächstgelegenen Schule, übernommen. Dazu muss allerdings eine schriftliche Ablehnung der Schule vorliegen. Diese wird natürlich nur anerkannt, wenn sie nicht, z.B. durch eine verspätete Anmeldung, selbst verschuldet ist.

Sollten Sie Fragen zum Thema Schulwegkosten haben, oder Auskünfte wünschen, ob zur von Ihnen gewählten Schule Schulwegkosten übernommen werden, setzten Sie sich bitte rechtzeitig vor der Wahl einer Schule mit dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge in Verbindung.

Hier der Kontakt:

Tel:        09232 80-393

Mail:    E-Mail

 

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Interessierte auch unter:

www.landkreis-wunsiedel.de/schulwegkosten