Bodenrichtwerte

Für bebaute und bebaubare Grundstücke innerhalb von Bebauungsplänen oder in bebauten Ortsteilen werden im Zwei-Jahres-Rhythmus für alle Gemeinden Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine gewisse Anzahl von Grundstücken, bei denen im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Stand, Kosten:
Die derzeit gültige Fassung der Gesamtübersicht der Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2022) kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Jean-Paul-Straße 9, Zimmer 1.76, gegen eine Gebühr von 120,00 € bestellt werden.

Einzelwerte können schriftlich über die Geschäftsstelle, über den folgenden Link oder über das untenstehende Formular gegen eine Gebühr von 30,00 € bestellt werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.

Einzelwertbestellung über BORIS Bayern



Gebührensituation für Bodenrichtwertauskünfte

Amtliche Bodenrichtwertauskünfte sind Amtshandlungen, die gem. Kostengesetz (KG) vom 20. Februar 1998 (Stand 14.04.2011) i.V.m. der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz -) vom 12. Oktober 2001 (Stand 30.07.2012), gebührenpflichtige Tatbestände darstellen.

Gemäß KVz Lfd.NR. 2.I.1, Tarifstelle 1.8 beträgt die Gebühr je übermittelten Bodenrichtwert zwischen 20 € bis 350 €. Über die Höhe der jeweiligen Gebühren entscheidet der örtlich zuständige Gutachterausschuss nach anfallendem Aufwand. Kostenlose Bodenrichtwertauskünfte sind grundsätzlich nicht zulässig, jedoch stellen einzelne Gutachterausschüsse ihre Bodenrichtwerte kostenfrei zur Einsicht. Diese Einsicht ersetzt jedoch nicht die amtliche Bodenrichtwertauskunft.

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