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Kaufpreissammlung

Jeder Kauf-, Tausch- oder Erbbaurechtsvertrag im Landkreis wird vom Notar an den Gutachterausschuss weitergeleitet, so dass wir über einen umfassenden Einblick in den gesamten Grundstücksmarkt verfügen. Die Verträge werden ausgewertet und ggf. in die Kaufpreissammlung übernommen.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung dürfen nur an mit der Wertermittlung befasste öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erteilt werden.