Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum die durch Art und Grad der Behinderung notwendig sind, können Eigentümer von Eigenwohnungen ein leistungsfreies Baudarlehen (im Ergebnis einen Zuschuss) bis zu 10.000 € erhalten.
Dazu zählen z. B. der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, die die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (etwa der Rampe für einen Rollstuhlfahrer, Treppenlift usw.).
Das Einkommen darf die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die DIN 18040 Teil 2 Planungsgrundlagen Barrierefreie Wohnungen – Wohnungen für Rollstuhlbenutzer ist zu beachten.