Selbstgenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen

Beim Neubau, Erst- oder Zweiterwerb, Gebäudeänderung oder Gebäudeerweiterung von vorhandenem Wohnraum (Eigenheimen, Kaufeigenheimen, Kaufeigentumswohnungen, eigengenutzten Eigentumswohnungen) fördert der Staat im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm mit einem staatlichen Baudarlehen, wobei der Zinssatz für die ersten 15 Jahre der Laufzeit 0,5 % jährlich beträgt.

Für Haushalte mit Kind(ern) wird der Eigenwohnraum zusätzlich mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 € je Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes gefördert; das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist.

Beim Zweiterwerb bestehender Familienheime oder Eigentumswohnungen wird ein ergänzender Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten (maximal 50.000 €) gewährt.

Die Zuschüsse werden nur in Verbindung mit dem staatlichen Baudarlehen gewährt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenzen, je nach Familiengröße unterschiedlich hoch, sowie die technischen Vorgaben nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG – und den Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 – WFB 2022 – eingehalten werden.

Auf die Gewährung der Fördermittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch, da nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung steht. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich daher nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.

Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor der Bewilligung des Baudarlehens mit seinem Bau begonnen wurde oder für ihn ein Kaufvertrag oder ein Kaufanwartschaftsvertrag über den Erwerb als Kauf-eigenheim, Kaufeigentumswohnung oder für ein Fertighaus geschlossen wurde.

Als Baubeginn gilt der Abhub des Mutterbodens oder der Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es im:
Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als zinsgünstige Darlehen, die mit dem staatlichen Baudarlehen gekoppelt werden können.

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