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Fachaufsicht über Kindertageseinrichtungen


Aufgaben der Aufsichtsbehörden sind unter anderem:

  • die Beratung der Träger und Kommunen bei Baumaßnahmen und bei Änderungen des Betreuungsangebotes
  • die Erteilung und Änderung von Betriebserlaubnissen für die Kindertageseinrichtungen sowie die Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • die Information der Träger über die rechtlichen Vorgaben
  • die Auszahlung der staatlichen kindbezogenen Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs-und -betreuungsgesetz und die Prüfung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen
  • die Beratung von Trägern, Fachpersonal und Eltern in Bezug auf Fragen zur Errichtung, Ausstattung und dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen