Jugendbefragung

Kunstmaterialien

Es besteht der gesetzliche Auftrag, die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen (§ 11 SGB VIII, Art. 30 AGSG). Der Landkreis hat laut § 79 SGB VIII hierfür die Gesamt- und Planungsverantwortung.

Für den Bereich der Jugendarbeit hat die Kommunale Jugendarbeit des Kreisjugendamtes Wunsiedel gemeinsam mit der Sozialplanung des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge in den Jahren 2020/21 bei allen kreisangehörigen Gemeinden die Bestände erfasst.

Zur Bedarfsermittlung wurde neben den ortsbezogenen Jugendkonferenzen „Denk Mit!“ sowie regelmäßigen Fachgesprächen mit den Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit im Mai 2022 eine landkreisweite Jugendbefragung unter allen 14-, 16- und 18-jährigen durchgeführt, deren Ergebnisse und den daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen in einer Ergebnisdokumentation einsehbar sind. Diese Ergebnisdokumentation wird allen kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung gestellt und kann außerdem hier heruntergeladen werden.